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   OVG Sachsen, 08.08.2019 - 1 B 439/18   

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OVG Sachsen, 08.08.2019 - 1 B 439/18 (https://dejure.org/2019,24365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.08.2019 - 1 B 439/18 (https://dejure.org/2019,24365)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. August 2019 - 1 B 439/18 (https://dejure.org/2019,24365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 70 Abs. 1 BImSchG § 19 BImSchG § 10 Abs. 7 BImSchG § 10 Abs. 8 VwVfG § 41 Abs. 3 Satz 1 9. BImSchV § 21a Abs. 1 Satz 1
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; vereinfachtes Verfahren; öffentliche Bekanntmachung; Widerspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18

    Öffentliche Bekanntgabe eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids im

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.08.2019 - 1 B 439/18
    10 Der öffentlichen Bekanntgabe steht dabei nicht entgegen, dass die angegriffene immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 19 Abs. 1 BImSchG erteilt wurde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17. März 2019 - 10 S 1817/18 und 10 S 2025/18 -, juris Rn. 5 ff.) und in diesem vereinfachten Verfahren die für das förmliche Genehmigungsverfahren geltenden Regelungen des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG über die öffentliche Bekanntmachung bzw. die Ersetzung der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 2 BImSchG nicht anzuwenden sind.

    Im vereinfachten Verfahren ist eine Zustellung an Dritte (§ 10 Abs. 7 Satz 1 Alt. 2 BImSchG) damit aber nicht zwingend vorgeschrieben, denn anders als im förmlichen Genehmigungsverfahren fehlt es an einer förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung von Personen, die - nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG - Einwendungen erheben könnten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 7. März 2019 a. a. O.; Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand April 2018, § 19 BImSchG Rn.28).

    12 Die Vorschrift über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen zur zwingenden öffentlichen Bekanntmachung besagt zudem weder, dass eine öffentlichen Bekanntmachung auf Antrag des Genehmigungsantragstellers nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV von vorneherein kraft bundesgesetzlicher Spezialregelung ausscheidet (wie teilweise in der Kommentarliteratur angenommen, vgl. Dietlein, in: Landmann/Rohmer a. a. O., Rn. 39), noch dass die Bekanntmachungswirkung nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 41 VwVfG nicht eintreten kann, sondern bestimmt nur, dass die Reglungen zur zwingenden öffentlichen Bekanntmachung im förmlichen Genehmigungsverfahren keine Anwendung finden (§ 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 41 VwVfG, vgl. VGH BW Beschl. v. 17. März 2019 a. a. O.).

    Ferner nimmt § 24 der 9. BImSchV die Anwendung von § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV für das vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht aus, wonach die Entscheidung über den Antrag gem. § 19 Abs. 1 BImschG unbeschadet des § 10 Abs. 7 und 8 Satz 1 BImSchG öffentlich bekannt zu machen ist, wenn das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde oder der Träger des Vorhabens dies - wie hier - beantragt hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 7. März 2019 a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 24. September 2009 - 8 B 1343/09 -, juris Rn. 57).

    Das hat zur Folge, dass im Übrigen die allgemeinen landrechtlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten gem. § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 1, § 41 Abs. 3 Satz 1 VwVfG anwendbar sind (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17. März 2019 a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 2025/18

    Ingangsetzung des regulären Laufs der Widerspruchsfrist durch öffentliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.08.2019 - 1 B 439/18
    10 Der öffentlichen Bekanntgabe steht dabei nicht entgegen, dass die angegriffene immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 19 Abs. 1 BImSchG erteilt wurde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17. März 2019 - 10 S 1817/18 und 10 S 2025/18 -, juris Rn. 5 ff.) und in diesem vereinfachten Verfahren die für das förmliche Genehmigungsverfahren geltenden Regelungen des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG über die öffentliche Bekanntmachung bzw. die Ersetzung der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 2 BImSchG nicht anzuwenden sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1343/09

    E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.08.2019 - 1 B 439/18
    Ferner nimmt § 24 der 9. BImSchV die Anwendung von § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV für das vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht aus, wonach die Entscheidung über den Antrag gem. § 19 Abs. 1 BImschG unbeschadet des § 10 Abs. 7 und 8 Satz 1 BImSchG öffentlich bekannt zu machen ist, wenn das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde oder der Träger des Vorhabens dies - wie hier - beantragt hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 7. März 2019 a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 24. September 2009 - 8 B 1343/09 -, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 452/20

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Bekanntmachung; Widerspruchsfrist

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 8. August 2019 - 1 B 439/18 -, juris = ZNER 2019, 435 zurück.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten einschließlich der Akten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - 1 B 439/18 -, die Gerichtsakten der Parallelverfahren - 1 A 450/20 - und - 1 B 438/18 - sowie - 1 A 80/21 - und die den Verfahren zugrundeliegenden Verwaltungsvorgänge (zehn Ordner und zwölf Heftungen) Bezug genommen.

    Soweit in der Literatur und von einigen Verwaltungsgerichten die Rechtsauffassung vertreten wird - wie auch zunächst vom Verwaltungsgericht Dresden im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -, dass eine öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids im vereinfachten Verfahren nicht vorgesehen sei, da § 10 Abs. 8 BImSchG im vereinfachten Genehmigungsverfahren keine Anwendung finde (vgl. Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Mai 2021, § 19 BImSchG, Rn. 38, 39 und 56; darauf verweisend Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 19 BlmSchG Rn. 30; ebenso etwa VG Ansbach, Urt. v. 30. November 2011 - AN 11 K 11.01826 -, juris Rn. 41), ist dem nicht zu folgen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. August 2019 a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 17. März 2019 a. a. O. Rn. 8; OVG NRW, Beschl. v. 24. September 2009 - 8 B 1343/09.AK -, juris Rn. 57; VG Minden, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 11 L 2085/16 -, juris Rn. 22 ff.; VG Koblenz, Zwischenurt.

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 450/20

    Windkraftanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; öffentliche Bekanntmachung;

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten einschließlich der Akten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - 1 B 438/18 -, die Gerichtsakten der Parallelverfahren - 1 A 452/20 - und - 1 B 439/18 - sowie - 1 A 80/21 - und die den Verfahren zugrundeliegenden Verwaltungsvorgänge (zehn Ordner und zwölf Heftungen) Bezug genommen.
  • BVerwG, 08.12.2022 - 7 B 8.22

    Auslösen von Rechtsmittelfristen durch eine öffentliche Bekanntmachung einer im

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr geklärt, dass der reguläre Lauf der einmonatigen Widerspruchs- oder Klagefrist nach § 70 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch öffentliche Bekanntmachung eines im vereinfachten Verfahren erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides in Gang gesetzt wird (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. September 2009 - 8 B 1343/09.AK - juris Rn. 57; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2019 - 10 S 2025/18 - NVwZ-RR 2019, 713 Rn. 6 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. August 2019 - 1 B 439/18 - ZNER 2019, 495 Rn. 12).
  • BVerwG, 08.12.2022 - 7 B 9.22

    Auslösen von Rechtsmittelfristen durch eine öffentliche Bekanntmachung einer im

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr geklärt, dass der reguläre Lauf der einmonatigen Widerspruchs- oder Klagefrist nach § 70 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch öffentliche Bekanntmachung eines im vereinfachten Verfahren erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides in Gang gesetzt wird (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. September 2009 - 8 B 1343/09.AK - juris Rn. 57; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2019 - 10 S 2025/18 - NVwZ-RR 2019, 713 Rn. 6 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. August 2019 - 1 B 439/18 - ZNER 2019, 495 Rn. 12).
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